Private Altersvorsorge durch Rentenversicherung
Privat kann man grundsätzlich über eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder das Ansparen freier Vermögenswerte wie Immobilien, Beteiligungen oder Fonds vorsorgen.
Rentenversicherung: Wie funktioniert das?
Bei einer Rentenversicherung sparen Sie Ihr persönliches Rentenkapital an, aus dem Ihnen die Versicherung ab dem von Ihnen gewählten Zeitpunkt eine Rente bezahlt – lebenslang, egal, wie alt Sie werden. Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbaren, können Sie sich statt der Rente auch das Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen.In der klassischen Variante legt die Versicherung die Sparbeiträge gemäß ihren Anlagekriterien fest. Im Gegenzug garantiert sie eine Mindestverzinsung.
Bei der fondsgebundenen Versicherung wählen Sie als Anleger einen oder mehrere Investmentfonds aus, in die Sie Ihre Sparbeiträge einzahlen möchten. Das vergrößert Ihre Renditechancen, aber hierbei tragen Sie auch ein Verlustrisiko.
Sie können auch kurz vor Rentenbeginn einen Einmalbetrag an die Versicherung bezahlen, damit diese Ihnen eine lebenslange Rente gewährt. Ihr Rentenkapital ist, wenn der Vertrag richtig gestaltet wurde, zumindest zum Teil vererbbar.
Die Rentenversicherung bietet nur einen eng begrenzten Risikoschutz für den Todesfall. Das Risiko der Berufsunfähigkeit kann mit einem zusätzlichen Baustein versichert werden.
Vorteile der privaten Rentenversicherung
- Günstige Besteuerung in der Auszahlungsphase
- Rentenbeginn individuell wählbar
- Lebenslange Leistung
- Keine Gesundheitsprüfung
- Risikoschutz durch Zusatzversicherungen möglich
- Erfordert Spardisziplin
Nachteile der privaten Rentenversicherung
- Erfordert Spardisziplin
- Angesparte Beiträge sind nicht oder (bei fondsgebundener Variante) nur eingeschränkt verfügbar.
Rentenversicherung und die Steuer
Beiträge für klassische Rentenversicherungen, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, können Sie als Sonderausgaben absetzen. Bei jüngeren oder fondsgebundenen privaten Rentenversicherungen geht das nicht.Die Rente selbst wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, also nur in begrenztem Umfang. Für Kapitalauszahlungen gelten dieselben Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.
Alternative: Die Kapitallebensversicherung
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