Gut fÜr SelbststÄndige und Neueinsteiger:
die Basisrente (RÜrup-Rente)


Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wurde durch das Alterseinkünftegesetz vom 1.1.2005 eingeführt und soll die Grundsicherung im Alter in Form einer Leibrente gewährleisten.

Bei der Basisrente sparen Sie in einem privaten Versicherungsvertrag Ihr persönliches Vorsorgekapital an. Dieses Kapital steht nur Ihnen selbst zur Verfügung, und zwar nur in Form einer lebenslangen Rente (Leibrente), die Sie frühestens ab 60 bekommen. Das Ansparen wird steuerlich gefördert, dafür sind die späteren Rentenbezüge zu versteuern.

Für wen lohnt sich die Basisrente?

Die Basisrente eignet sich besonders für Selbständige, aber auch für Personen, die bisher noch gar nicht für ihr Alter vorgesorgt haben.

Welche Vorteile hat die Basisrente?

  • Sie steht Ihnen lebenslang zu.
  • Sie ist privatwirtschaftlich organisiert.
  • Sie wird in der Ansparphase steuerlich gefördert.
  • Ihre Beiträge sind variabel.
  • Ein zusätzlicher Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene ist möglich.
  • Ihr Vorsorgevermögen wird ggf. bei der Bedürftigkeitsprüfung fürs Arbeitslosengeld II nicht angerechnet.
  • Ihr Vorsorgevermögen ist insolvenzgeschützt.

Welche Nachteile hat die Basisrente?

Sie ist stark an Ihre Person gebunden. Sie haben kein Kapitalwahlrecht. Ihre Ansprüche lassen sich nicht übertragen, veräußern oder beleihen Die steuerliche Förderung der Beiträge greift erst ab 2025 in vollem Umfang. Sie wird in der Auszahlungsphase besteuert.

Mit welchen Versicherungen ist die Basisrente kombinierbar?

Das Risiko der Berufsunfähigkeit können Sie über die Basisrente mit absichern.
Ihre Hinterbliebenen können Sie mit der Basisrente dagegen nur schlecht absichern. Über eine Zusatzversicherung können Sie z. B. Ihrem Ehepartner und/oder Ihren Kindern eine kleine Rente für den Fall Ihres Todes verschaffen.

Wie wirkt sich die Basisrente auf die Steuer aus?

Die Beiträge zur Basisrente können Sie als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen – zunächst allerdings nur zu einem Teil, erst ab 2025 voll.
Die aus der Basisrente bezogene Leibrente müssen Sie versteuern: zuerst nur teilweise, jedes Jahr mit einem höheren Prozentsatz, ab 2040 schließlich zu 100%.
Besonders in den ersten Jahren kann es sein, dass die Sonderausgaben nach alter Regelung (vor dem 1.1.2005) höher ausfallen als nach neuer. Das Finanzamt stellt von sich aus fest, welche Regelung für Sie günstiger ist.

Der nächste Schritt

Ob sich die Basisrente für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Rentenlücke ab – und von Ihrer Vermögens- und Steuersituation.

Möchten Sie mehr über Ihre Möglichkeiten bei der Basisrente wissen?
> Ja, ich bestelle eine Checkliste und buche eine kostenlose Beratung zur Basisrente.
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