Vermögenswirksame Leistungen:

Wer sie nicht mitnimmt, ist selber Schuld.

Die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) sind ein Zuschlag zum Gehalt , den Ihr Arbeitgeber Ihnen gibt, wenn Sie dieses Geld in bestimmter Weise sieben Jahre lang ansparen. Wenn Sie weniger als 17.900 € im Jahr verdienen, gibt auch der Staat noch etwas dazu, die sog. Arbeitnehmer-Sparzulage.

Für wen lohnen sich VL?

Vermögenswirksame Leistungen sind vor allem für
  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Berufs- und Zeitsoldaten

sinnvoll, besonders wenn die Arbeitnehmer-Sparzulage hinzukommt, also bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 17.900 € (bei Ehepaaren 35.500 €). Doch auch, wenn Sie darüber liegen, sollten Sie auf diesen Teil Ihres Gehalts nicht verzichten. Sie bekommen das Geld vom Arbeitgeber nur, wenn Sie einen passenden Sparvertrag haben.

Wieviel Geld gibt’s dazu?

Vom Arbeitgeber bekommen Sie, je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, in der Regel zwischen 6,65 € und 40 € im Monat. Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage richtet sich nach der Sparform, die Sie gewählt haben:

  • Bei einem Bausparvertrag mit mindestens 400 € Sparbeitrag gibt es eine Zulage von 9%, höchstens aber 42,30 € jährlich.
  • Beim Fonds-Sparen mit mindestens 400 € Sparbeitrag im Jahr gibt es eine Zulage von 18 %, maximal 72 € pro Jahr.

Wer die maximale Arbeitnehmer-Sparzulage erreichen möchte, kombiniert den Bausparvertrag mit einem Fonds und spart dann 870 € im Jahr an. Dafür gibt es pro Jahr eine staatliche Zulage von 114,30 €. Wer zusätzliche 512 € jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt, erhält obendrein die Wohnungsbauprämie von 8,8 %, maximal 45,06 € p.a., wenn er unter 25.600 € (bei Ehepaaren 51.200 €) im Jahr verdient.

Welche Nachteile gibt es?

  • Wer mehr als 17.900 € im Jahr verdient, bekommt keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Der Vertrag ist auf 7 Jahre befristet, wenn Sie die Sparzulage erhalten. Häufig sind die Verträge aber von vornherein auf 7 Jahre ausgelegt.
  • Arbeitslose müssen den VL-Vertrag ruhen lassen, denn nur der Arbeitgeber kann den Sparbetrag einzahlen.
  • Der Arbeitgeber bezuschusst nur einen Sparvertrag. Jeden weiteren Vertrag müssen Sie alleine bezahlen.

Was muss man tun, um VL zu bekommen?

  • Ab dem 7. Monat nach Einstellung können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen beantragen.
  • Dann suchen Sie sich eine Anlageform aus. Möglich sind Banksparplan, Bausparvertrag, Betriebliche Altersvorsorge, Akteinfondssparplan, Lebensversicherung, Tilgung eines Baukredits. Wenn Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten wollen, sollten Sie einen Bausparvertrag, die Tilgung eines Baukredits oder einen Aktienfondssparplan wählen.
  • Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich die Sparsumme in Ihren Sparvertrag ein. Diese Summe können Sie selber aufstocken, z. B. um auf das Minimum für sie Arbeitnehmer-Sparzulage zu kommen.
  • Die Sparzulage müssen Sie jährlich zusammen mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragen.
  • 6 Jahre lang sparen Sie das Geld auf. Nach 7 Jahren bekommen Sie vom Finanzamt Ihr aufgespartes Förderguthaben ausgezahlt.

Der nächste Schritt

Möchten Sie mehr über Ihre Möglichkeiten bei den Vermögenswirksamen Leistungen wissen?
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