Die Riester-Rente lohnt sich für Familien mit Kindern, Klein- und Normalverdiener, junge Arbeitnehmer
Die Riester-Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, die mit staatlichen Förderungen Lücken im eigenen Vorsorgeplan schließen kann. Die Idee stammt von dem ehemaligen Bundessozialminister Walter Riester. Er wollte mit der Riester-Rente vor allem jüngeren Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente verschaffen.
Die Riester-Rente enthält vier Arten von Sparformen:
- Riester-Rentenvertrag
- Banksparplan
- Fonds-Sparen
- "Wohn-Riester"
Für wen lohnt sich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente lohnt sich besonders für- Familien mit Kindern,
- Klein- und Normalverdiener,
- junge Arbeitnehmer, die noch keine andere Altersvorsorge haben. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen Bonus von einmalig 200 €.
Welche Vorteile hat die Riester-Rente?
- Als Klein- und Normalverdiener bekommen Sie beim Sparen in der Regel staatliche Zulagen.
- Als Besserverdiener haben Sie stattdessen evt. Steuervorteile durch einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung. Das Finanzamt prüft, welcher der beiden Vorteile für Sie günstiger ist.
- Die gesamte Zulage steigt mit jedem Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.
- Die Riester-Anlage ist vor Notlagen geschützt: Ihr Altersvorsorgevermögen ist einschließlich der Zulagen geschützt vor Pfändung und Insolvenz. Auch als Sozialhilfebezieher dürfen Sie Mindesteigenbeiträge leisten, damit Ihnen die Zulagenförderung erhalten bleibt.
- Sie können das angesparte Vermögen während der Ansparzeit vererben: an Ihren Ehegatten komplett, wenn er ebenfalls einen zertifizierten Riester-Vertrag besitzt, an andere Erben nur abzüglich der Zulagen bzw. Steuervorteile.
Zulagen bei der Riester-Rente
Grundzulagen pro Jahr:Ab 2006 |
Ab 2008 |
|
| pro Erwachsenem | 114,- EURO |
154,- EURO |
| pro Kind | 138,- EURO |
185,- EURO 300.- EURO* |
Welche Nachteile hat die Riester-Rente?
- Die Mindesteigenleistung: Um Zulagen zu bekommen, müssen Sie Mindestbeiträge einzahlen, Wenn Sie mindestens 3% (ab 2008: 4%) Ihres Vorjahresverdienstes einzahlen, bekommen Sie die volle Zulage. Wenn Sie weniger einzahlen, wird Ihre Zulage gekürzt.
- Die Antragspflicht: Die Zulage müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Seit dem 01.01.2005 ist es einfacher: Sie können Ihren Anbieter schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Zulage zu beantragen.
- Die Pflicht zur Rente: Wenn Sie in Rente gehen, können Sie sich maximal 30% Ihres Anspruchs auf einmal auszahlen lassen.
- Die Steuer: Sie müssen Ihre späteren Rentenzahlungen versteuern.
- Nur im Inland: Wenn Sie als Rentner ins Ausland ziehen, müssen Sie die staatliche Förderung zurückzahlen.
"Wohn-Riester"
Eine Sonderform ist der „Wohn-Riester“, bei dem der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gefördert wird. Gefördert werden zum Beispiel Tilgungsleistungen sowie die Entnahme von angespartem Kapital zur Anschaffung oder Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.Hintergrund-Informationen zur Riester-Rente
- Wikipedia: Riester-Rente
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Übersicht Rente
- Verbraucherzentrale: Vorsorgedurchblick
- Riester-Rente trotz kleiner Nachteile besser als ihr Ruf (FAZ 4.11.2005)
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