Die Riester-Rente lohnt sich für Familien mit Kindern, Klein- und Normalverdiener, junge Arbeitnehmer


Die Riester-Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, die mit staatlichen Förderungen Lücken im eigenen Vorsorgeplan schließen kann. Die Idee stammt von dem ehemaligen Bundessozialminister Walter Riester. Er wollte mit der Riester-Rente vor allem jüngeren Arbeitnehmern eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente verschaffen.

Die Riester-Rente enthält vier Arten von Sparformen:

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich besonders für
  • Familien mit Kindern,
  • Klein- und Normalverdiener,
  • junge Arbeitnehmer, die noch keine andere Altersvorsorge haben. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einen Bonus von einmalig 200 €.

Welche Vorteile hat die Riester-Rente?

  • Als Klein- und Normalverdiener bekommen Sie beim Sparen in der Regel staatliche Zulagen.
  • Als Besserverdiener haben Sie stattdessen evt. Steuervorteile durch einen zusätzlichen Sonder­ausgabenabzug im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung. Das Finanzamt prüft, welcher der beiden Vorteile für Sie günstiger ist.
  • Die gesamte Zulage steigt mit jedem Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.
  • Die Riester-Anlage ist vor Notlagen geschützt: Ihr Altersvorsorgevermögen ist einschließlich der Zulagen geschützt vor Pfändung und Insolvenz. Auch als Sozialhilfebezieher dürfen Sie Mindesteigenbeiträge leisten, damit Ihnen die Zulagenförderung erhalten bleibt.
  • Sie können das angesparte Vermögen während der Ansparzeit vererben: an Ihren Ehegatten komplett, wenn er ebenfalls einen zertifizierten Riester-Vertrag besitzt, an andere Erben nur abzüglich der Zulagen bzw. Steuervorteile.

Zulagen bei der Riester-Rente

Grundzulagen pro Jahr:
 
Ab 2006
Ab 2008
pro Erwachsenem
114,- EURO
154,- EURO
pro Kind
138,- EURO
185,- EURO
300.- EURO*
*für jedes ab dem 1.1.2008 geborene Kind


Welche Nachteile hat die Riester-Rente?

  • Die Mindesteigenleistung: Um Zulagen zu bekommen, müssen Sie Mindestbeiträge einzahlen, Wenn Sie mindestens 3% (ab 2008: 4%) Ihres Vorjahresverdienstes einzahlen, bekommen Sie die volle Zulage. Wenn Sie weniger einzahlen, wird Ihre Zulage gekürzt.
  • Die Antragspflicht: Die Zulage müssen Sie jedes Jahr neu beantragen. Seit dem 01.01.2005 ist es einfacher: Sie können Ihren Anbieter schriftlich bevollmächtigen, für Sie die Zulage zu beantragen.
  • Die Pflicht zur Rente: Wenn Sie in Rente gehen, können Sie sich maximal 30% Ihres Anspruchs auf einmal auszahlen lassen.
  • Die Steuer: Sie müssen Ihre späteren Rentenzahlungen versteuern.
  • Nur im Inland: Wenn Sie als Rentner ins Ausland ziehen, müssen Sie die staatliche Förderung zurückzahlen.

"Wohn-Riester"

Eine Sonderform ist der „Wohn-Riester“, bei dem der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gefördert wird. Gefördert werden zum Beispiel Tilgungsleistungen sowie die Entnahme von angespartem Kapital zur Anschaffung oder Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum.

Hintergrund-Informationen zur Riester-Rente


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