Private Altersvorsorge durch Lebens- oder Rentenversicherung

Privat können Sie grundsätzlich über eine Kapitallebensversicherung, eine Rentenversicherung oder das Ansparen freier Vermögenswerte wie Immobilien, Beteiligungen oder Fonds vorsorgen.

Kapitallebensversicherung: Wie funktioniert das?

Über die Kapitallebensversicherung können Sie ein Vorsorgekapital ansparen, das bei Fälligkeit voll ausgezahlt wird. Zusätzlich bietet sie Risikoschutz für den Todesfall. Ein Schutz gegen Berufsunfähigkeit kann eingebaut werden.

In der klassischen Variante legt die Versicherung die Sparbeiträge gemäß ihren Anlagekriterien fest. Im Gegenzug garantiert sie eine Mindestverzinsung.

Bei der fondsgebundenen Versicherung wählen Sie als Anleger einen oder mehrere Investmentfonds aus, in die Sie Ihre Sparbeiträge einzahlen möchten. Das vergrößert Ihre Renditechancen, aber hierbei tragen Sie auch ein Verlustrisiko. Die Versicherung übernimmt normalerweise keine Garantien, und der Risikoschutz für den Todesfall ist grundsätzlich geringer als in der klassischen Versicherung.

Vorteile der Kapitallebensversicherung

  • steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase
  • bei der klassischen Variante: garantierte Leistungen
  • bei der Fondsvariante: Sie können über Anlageformen selbst bestimmen
  • Sie können Angehörige und eine Berufsunfähigkeit absichern.
  • Der Auszahlungszeitpunkt ist individuell wählbar.
  • Sie verlangt Spardisziplin.

Nachteile der Kapitallebensversicherung

  • Sie verlangt Spardisziplin.
  • Über die angesparte Summe können Sie in der Ansparzeit gar nicht oder (bei fondsgebundenen Varianten) nur eingeschränkt verfügen.
  • Rückzahlung oder Verkauf ist fast immer mit Verlust verbunden.

Für wen eignet sich die Kapitallebensversicherung?

Die Kapitallebensversicherung eignet sich für alle, die ohne großes Risiko einen größeren Betrag ansparen wollen und die gleichzeitig sofort für Risiken wie Tod oder Unfall Schutz wollen.

Kapitallebensversicherung und die Steuer

Klassische, vor dem 31.12.2004 abgeschlossen:

  • Beiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
  • Auszahlungen werden nicht besteuert, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und Sie mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
  • Andernfalls sind die Erträge voll steuerpflichtig.

Klassische, nach dem 31.12.2004 abgeschlossen:

  • Beiträge können nicht abgesetzt werden.
  • Die Erträge werden zur Hälfte besteuert, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre bestand und der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat.
  • Andernfalls sind Erträge voll steuerpflichtig.

Fondsgebundene, vor dem 31.12.2004 abgeschlossen:

  • Beiträge können nicht abgesetzt werden.
  • Auszahlungen werden nicht besteuert, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und Sie mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben.
  • Andernfalls sind Erträge voll steuerpflichtig.

Fondsgebundene, nach dem 31.12.2004 abgeschlossen:

  • Beiträge können nicht abgesetzt werden.
  • Die Erträge werden zur Hälfte besteuert, wenn die Versicherung mindestens 12 Jahre bestand und der Versicherte das 60. Lebensjahr vollendet hat.
  • Andernfalls sind Erträge voll steuerpflichtig.

Fachausdrücke

Erträge einer Kapitallebensversicherung sind die Gewinne, die durch Anlegen der eingezahlten Beiträge entstanden sind. Der Teil der Auszahlung, der eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge darstellt, wird nicht besteuert.

Alternative: Die private Rentenversicherung

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