Zusatzrente vom Arbeitgeber:
die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV, Betriebsrente) ergänzt Ihre gesetzliche Rente. Da die gesetzliche Rente in Zukunft voraussichtlich weiter sinken wird, sollten Sie sich als Rentner von morgen zusätzlich absichern. Die bAV blickt auf lange Tradition zurück. Schon 1858 bot Krupp seinen Arbeitern eine Betriebsrente an. Seit dem 1.1.2002 fördert der Staat zwei Modelle der zusätzlichen Altersvorsorge:
- die Riester-Rente, bei der es staatliche Zulagen bzw. steuerliche Vergünstigungen gibt,
- die bAV, die Steuervorteile bietet und für viele Berechtigte sozialabgabenfrei ist („Eichel-Förderung“).
Im Rahmen der bAV haben Sie zwei Möglichkeiten: Entgeltumwandlung oder die Finanzierung durch den Arbeitgeber. Die Entgeltumwandlung ist seit dem 01.01.2001 gesetzlich gesichert und hat den Vorteil, dass Sie als Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen.
Welche Vorteile hat die bAV?
- Sie ist eine zusätzliche Säule für die Altersvorsorge, auch für die Familie.
- Gesetzlich garantierte Entgeltumwandlung: Der Arbeitgeber zahlt einen Teil des zukünftigen Gehalts nicht aus, sondern legt ihn für die spätere Rente des Arbeitnehmers zurück.
- Als Arbeitnehmer sparen Sie Steuern, weil der zurückgelegte Teil seines Einkommens nicht versteuert werden muss. Dafür entfallen auch die Sozialabgaben, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet werden.
- Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der bAV.
- Sie können die bAV leicht mit der Riester-Rente oder mit Vermögenswirksamen Leistungen kombinieren.
- Sie haben freie Wahl zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Auszahlung (außer bei einer Kombination mit der Riester-Rente).
- Beim Betriebswechsel können Sie die bAV in der Regel mitnehmen.
- Der Rentenbeginn liegt flexibel zwischen 60 und 70 Jahren.
- Beitragsanpassung ist möglich.
- Die bAV ist weitestgehend Hartz-IV-sicher.
Wer kann die bAV in Anspruch nehmen?
Als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte(r), auch als Teilzeitkraft oder als geringfügig Beschäftigte(r), können Sie eine bAV verlangen. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, auf Ihren Wunsch eine bAV einzurichten, so dass Sie über den Betrieb (das heißt über Entgeltumwandlung) für das Alter vorsorgen können. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, sich daran finanziell zu beteiligen, aber viele Arbeitgeber tun das aus eigenem Antrieb.Wie sicher ist die bAV?
Die Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge sind sicher. Sollte Ihr Arbeitgeber insolvent werden, ist Ihr erspartes Kapital gesetzlich gesichert. Bei Elternzeit oder längerer Krankheit können Sie die bAV aus eigenen Mittel weitergeführen, um spätere Versorgungslücken zu vermeiden. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Sie Ihr erworbenes Vorsorgekapital in der Regel mitnehmen und weiterführen.Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten bei der bAV wissen?
> Ja, ich bestelle eine Checkliste und buche eine kostenlose Beratung zur bAV.
Für Arbeitgeber: Wie wird eine bAV eingerichtet?
Als Arbeitgeber haben Sie fünf verschiedene Möglichkeiten, eine bAV einzurichten: Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage.Möchten Sie mehr über die Einrichtung einer bAV wissen?
> Ja, ich bestelle eine Checkliste und buche eine kostenlose Beratung zur bAV.


